26. Aug. 20071 Min. Lesezeit
Verjährung der Rückerstattungspflicht bleibt auch bei fehlerhafter Veranlagungseröffnung
Die 5-jährige Verjährung der Rückerstattungspflicht für überbezahlte Steuern bleibt auch bei mangelhafter Veranlagungseröffnung bestehen.