20. Feb. 20071 Min. Lesezeit
Abzug von Alimenten: Rückzahlung ist keine Schuldentilgung, sondern als Unterhaltsbeitrag steuerlich abziehbar
Die Rückzahlung von bevorschussten Alimenten ist als Unterhaltsbeitrag abziehbar und gilt nicht als Schuldentilgung nach Art. 34 lit. c DBG.