19. Feb. 20081 Min. Lesezeit
Kein Eintreten ohne Antrag und Begründung
Fehlen Antrag und Begründung zur Rechtsverletzung, tritt das Bundesgericht auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht ein.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.