5. Feb. 20081 Min. Lesezeit
Getrennte Wohnsitze allein führen nicht zur Einzelveranlagung
Ehegatten werden nur getrennt veranlagt, wenn die eheliche Gemeinschaft tatsächlich aufgehoben ist, nicht allein wegen separater Wohnsitze.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.