Keine Liegenschaftssteuerbefreiung bei vermietetem Altersheimbetrieb
Liegenschaftssteuerbefreiung entfällt, wenn Grundstück für gewinnbringenden Betrieb eines Altersheims durch eine GmbH vermietet wird.
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Liegenschaftssteuerbefreiung entfällt, wenn Grundstück für gewinnbringenden Betrieb eines Altersheims durch eine GmbH vermietet wird.
Aufrechnung des Einkommens auf das 5,3-Fache ist offensichtlich unrichtig und nicht mit pflichtgemäßer Einschätzung vereinbar.
Im Kanton Schaffhausen gelten nachgeholte Unterhaltskosten einer neuen Liegenschaft nicht als wertvermehrend für die Grundstückgewinnsteuer.
Eine nachträgliche Änderung von Tatsachen berechtigt nicht zur Revision.
Regelung im Kanton Schaffhausen, wonach nur Schlussrechnung anfechtbar ist, verstößt nicht gegen das Legalitätsprinzip.
Für die Rentenbesteuerung gilt der ausbezahlte Betrag, nicht ein theoretisch berechneter Anspruch von 80 %.