Bundesrechtliche Regelung der Einsprachefristen abschließend
Einsprachefristen im DBG sind abschließend; kantonale Regelungen, z.B. zur Fristaussetzung, die dem widersprechen, sind unzulässig.
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Einsprachefristen im DBG sind abschließend; kantonale Regelungen, z.B. zur Fristaussetzung, die dem widersprechen, sind unzulässig.
Das Recht auf ein faires Verfahren umfasst in Steuerstrafsachen keinen Anspruch auf eine mündliche Anhörung.
Steuerverwaltung darf Dokumente an familiären Wohnsitz senden, wenn geschiedener Ehegatte diese Adresse angegeben hat.
Grundstückgewinnsteueraufschub gilt nur für dauerhaft selbstgenutzte Wohnung; separate Ausstattung begründet Eigengebrauch nur für eine.
Satzbestimmende Berücksichtigung von Verlusten aus französischer Liegenschaft verstößt nicht gegen das DBA Schweiz-Frankreich.
Für eine Sicherstellungsverfügung reicht Glaubhaftmachung der Voraussetzungen; an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit nicht nötig.