Rückkauf einer Leibrente: Besteuerung zum Vorsorgetarif
Rückkaufssumme einer Leibrente ist voll zum Vorsorgetarif zu besteuern; Besteuerung von 40 % zum Rentensatz unzulässig.
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Rückkaufssumme einer Leibrente ist voll zum Vorsorgetarif zu besteuern; Besteuerung von 40 % zum Rentensatz unzulässig.
Nutzt ein Arzt sein Auto nicht oder kaum für Patientenbesuche, sind die Kosten steuerlich nicht abziehbar.
Ein Kostenvorschuss kann nur erlassen werden, wenn besondere Umstände einen Verzicht rechtfertigen.
Ein Darlehen an Aktionär, das Dritten nicht gewährt würde, gilt als verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund von Simulation.
Steuerjustizbehörden müssen nur zu Vorbringen Stellung nehmen, die die relevanten Rechtsfragen betreffen.
Nichteintreten auf Einheitsbeschwerde, da keine klaren Anträge gestellt und keine Bezugnahme auf die Vorinstanz erfolgt.