Forderungsverzicht der Bank ist steuerbar
Ein Bank-Forderungsverzicht gegenüber Privatpersonen gilt als steuerbares Einkommen.
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Ein Bank-Forderungsverzicht gegenüber Privatpersonen gilt als steuerbares Einkommen.
Kinder- und Ausbildungsabzug der Eltern zulässig, auch wenn Tochter mit CHF 250'000 nicht steuerrechtlich unterstützungsbedürftig ist.
Juristische Person muss geschäftsmäßigen Aufwand nachweisen; bei Beweislosigkeit erfolgt Aufrechnung, nicht jedoch beim Aktionär.
Trotz neuem Lohnausweis 2007 bleibt Kantonen die Möglichkeit, einen Luxusanteil für Geschäftsfahrzeuge auszuscheiden.
Der Verzicht einer Stiftung auf ein Darlehen gilt als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit – auch bei Bezeichnung als Schenkung.
Eine Beschwerde ist ungenügend begründet, wenn die massgebenden Erwägungen der Vorinstanz nicht berücksichtigt werden.