2. Okt. 20071 Min. Lesezeit
Nachsteuerverfahren: Verwertbarkeit von Treuhänderinformationen trotz Geschäftsgeheimnisverletzung
Treuhänderinformationen sind im Nachsteuerverfahren verwertbar, selbst bei Geschäftsgeheimnisverletzung, jedoch nicht bei Berufsgeheimnis.