22. Aug. 20161 Min. Lesezeit
Sechstägige Restfrist für Einsprache ausreichend
Eine Restfrist von sechs Tagen nach Wegfall des Säumnisgrundes genügt, um Einsprache rechtzeitig anzufechten.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.