Rückkauf einer Leibrente: Besteuerung zum Vorsorgetarif
Rückkaufssumme einer Leibrente ist voll zum Vorsorgetarif zu besteuern; Besteuerung von 40 % zum Rentensatz unzulässig.
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Rückkaufssumme einer Leibrente ist voll zum Vorsorgetarif zu besteuern; Besteuerung von 40 % zum Rentensatz unzulässig.
Ein Darlehen an Aktionär, das Dritten nicht gewährt würde, gilt als verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund von Simulation.
Steuerjustizbehörden müssen nur zu Vorbringen Stellung nehmen, die die relevanten Rechtsfragen betreffen.
Nichteintreten auf Einheitsbeschwerde, da keine klaren Anträge gestellt und keine Bezugnahme auf die Vorinstanz erfolgt.
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind ermessensweise zu ermitteln, wenn trotz Mahnung keine Details zur Drittpfandkommission vorliegen.
Sofortabschreibung ist aperiodisch und gemäss Art. 44 Abs. 2 DBG über zwei Jahre zu behandeln, keine doppelte Berücksichtigung.