6. Juli 20091 Min. Lesezeit
Unternutzungsabzug nur bei dauerhafter Unternutzung möglich
Ein Unternutzungsabzug ist nur bei dauerhafter Unternutzung zulässig; bei späterem Erwerb im Steuerjahr entfällt er.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.