Keine gültige Begründung bei unveränderter Wiederholung
Wortgleiche Begründung vor Verwaltungsgericht ohne Bezug zur Vorinstanz ist trotz anwaltlicher Vertretung rechtsungültig.
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Wortgleiche Begründung vor Verwaltungsgericht ohne Bezug zur Vorinstanz ist trotz anwaltlicher Vertretung rechtsungültig.
Arztzeugnis reicht nicht für Fristwiederherstellung, wenn im selben Zeitraum Prozessschrift verfasst wurde.
Strafverfahren gegen VR-Präsident ist werterhellend; Rückstellung für Ersatzforderung per Bilanzberichtigung vor Generalversammlung nötig.
Tätigkeit als faktischer Direktor gilt als unselbständige Arbeit, auch wenn Honorar an die Einzelfirma der Ehefrau fließt.
Holdback aus Beteiligungsverkauf mit Earn-Out-Klausel gilt trotz Arbeitsende als steuerbare Abgangsentschädigung.
Steuerverwaltung kann Eingang von Unterlagen nicht bestreiten, wenn sie den Erhalt der Einsprache zuvor bestätigt hat.