28. März 20191 Min. Lesezeit
Abschreibung erst bei Verlustgewissheit
Kapitalverlust aus Liegenschaftsverkauf darf nur abgeschrieben werden, wenn Verlust bereits absehbar war.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.