SBB-Steuerbefreiung nur für Leistungen im öffentlichen Verkehr
Die SBB sind von kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern nur für Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr befreit (Praxisänderung).
SBB-Steuerbefreiung nur für Leistungen im öffentlichen Verkehr
SBB-Steuerbefreiung bei Grundstückgewinnen nur für ÖV-Leistungen
Amtshilfe bei Abgabebetrugsverdacht aufgrund Sachverhaltsdarstellung
Aufgabe der Erwerbstätigkeit für Familiengründung begründet keine Notlage
Einheitliches Rechtsmittelverfahren für Kantons- und Bundessteuer ab 2001
Kosten für Berufsaufstieg wie MBA steuerlich nicht abziehbar
Kapitalgewinn realisiert bei Anspruchserwerb; späte Deklaration führt zu Strafsteuer
Einsprachefristen nach BdBSt und DBG ohne kantonalen Friststillstand
Börsenverluste nur bei Verbuchung nach Art. 27 Abs. 2 Bst. b DBG abziehbar
Minimalsteuer bei juristischen Personen verfassungsrechtlich zulässig